Einladung zur Mitgliederversammlung am 6. Mai 2026 um 19.00 Uhr in Heris Cafe
Liebe Mitglieder,
der Vorstand des Fördervereins der Herigoyen – Volksschule Sulzbach e.V. lädt fristgerecht und satzungsgemäß zur Mitgliederversammlung am 06. Mai 2026 um 19.00 Uhr
in Heris Cafe der Herigoyen – Grund- und Mittelschule in Sulzbach ein.
TOP 1: Begrüßung durch die 1. Vorsitzende
TOP 2: Möglichkeit zur Einsicht des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung
TOP 3: Bekanntgabe der Tagesordnung / Jahresbericht der 1. Vorsitzende
TOP 4: Aussprache/Diskussion
TOP 5: Kassenbericht 2025
TOP 6: Kassenprüfungsbericht 2025
TOP 7: Entlastung der Vorstandschaft / Kassenwart
TOP 8: Beschlussfassung über die Änderung der Satzung:
Änderung des § 2 „Zweck des Vereins“, Absatz 1, 3, 4, 5 und 6 der Satzung,
mit folgendem Wortlaut:
1. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch die Organisation und
Durchführung von Verpflegungsangeboten, Hausaufgabenbetreuung,
Früh-, Nachmittags- und Ferienbetreuung sowie Arbeitsgemeinschaften für
Schulkinder.
3. Zweckbetreib Mensa/Cafeteria. Zur Erfüllung der in § 2 genannten
gemeinnützigen Zwecke, insbesondere zur Förderung der Erziehung, Bildung
sowie der gesunden Ernährung der Schülerinnen und Schüler der Herigoyen-
Volksschule, betreibt der Verein eine Mensa / Cafeteria als Zweckbetrieb im
Sinne der § 4 Nr. 23 S. 1 c UStG.
4. Der Mensa-/Cafeteriabetrieb dient ausschließlich der Verpflegung der
Schülerinnen und Schüler, der Lehrkräfte sowie weiterer an schulischen
Maßnahmen beteiligter Personen, die unmittelbar an den Angeboten
teilnehmen, durch welche der Verein seine steuerbegünstigten Zwecke
verwirklicht.
5. Der Betrieb verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Ziele und ist nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet. Alle Einnahmen aus dem Mensabetrieb werden ausschließlich zur Deckung der Kosten des Zweckbetriebs und zur Verwirklichung der gemeinnützigen Zwecke des Vereins verwendet.
6. Der Verein erbringt Leistungen des Mensa-/Cafeteriabetrieb nur, soweit diese zur Erfüllung der satzungsmäßigen Zwecke erforderlich sind und keine unzulässige Konkurrenz zu kommerziellen Anbietern besteht.
Änderung des § 7 „Vorstand“, Absatz 7 der Satzung, mit folgendem Wortlaut:
7. Die Vorstandsmitglieder können ihre Tätigkeit gegen eine angemessene Vergütung ausüben. Dies ist auf der Grundlage eines Dienstvertrages und/oder gegen Zahlung einer Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 26 a EStG möglich. Die pauschale Aufwandsentschädigung darf den gesetzlich vorgeschriebenen Jahresbetrag nicht überschreiten. Die Entscheidung über eine entgeltliche Vereinstätigkeit trifft der Vorstand, wobei das betroffene Vorstandsmitglied vom Stimmrecht ausgeschlossen ist. Insoweit entscheidet der Vorstand auch über die Vertragsinhalte und –Bedingungen.
TOP 9: Haushaltsplan 2026/27 – Aktuelles
TOP 10: Wünsche und Anträge
Anträge auf Ergänzungen der Tagesordnung können schriftlich beim Vorstand oder in der Versammlung mündlich eingereicht werden (§ 10 Abs. 3 der Satzung).
Wir bitten jedes Mitglied herzlich, sich diesen Termin freizuhalten und an der Mitgliederversammlung teilzunehmen.
Förderverein der Herigoyen – Volksschule
Die Vorstandschaft

