Änderungen am Eigenanteil für das gemeinschaftliche Mittagessen

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Hiermit informieren wir Sie, dass ab dem 01. August 2019 der Eigenanteil von 1 Euro für das Mittagessen in Kindertageseinrichtungen entfällt. Dies sieht das starke Familiengesetz, welches zum 01. August 2019 in Kraft tritt, vor.

Dies bedeutet, dass Familien, die einen Antrag auf Gewährung der Mehraufwendungen genehmigt bekomme haben, keine Eigenleistungen mehr für die Mittagsverpflegung entstehen.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.